Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Der Einsatz unserer Fachmonteure erfolgt nur zu nachstehenden Bedingungen, sofern nicht abweichende schriftliche Bestätigungen durch uns erfolgen.
Solange unsere Monteure im Bereich des Kunden direkt oder indirekt tätig sind, übernimmt der Kunde die uns unseren Monteuren gegenüber obliegenden Fürsorgepflichten.
Unsere Monteure sind weder befugt, für uns verbindliche Willenserklärungen abzugeben, noch solche unserer Kunden für uns entgegenzunehmen. Beanstandungen sind uns unmittelbar schriftlich mitzuteilen.
2. Arbeitszeiten
Die normale Arbeitszeit beträgt von Montag bis Donnerstag je 8 Stunden täglich von 07:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr.
3. Kosten
Für Kundendienstleistungen und Werkstattreparaturen aufgrund von Einzelaufträgen in Verbindung mit einem gesonderten Nachweis der durchgeführten Arbeiten werden nachstehende Sätze zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
a) Arbeitswerte
1 Arbeitswert = 5 Minuten
12 Arbeitswerte = 60 Minuten
Die Abrechnung erfolgt viertelstündlich (3 Arbeitswerte).
Arbeitszeit Monteur
1 AW: 7,25 €
12 AW: 87,00 €
b) Reise-, Transport- und Nebenkosten
Für Hin- und Rückreise zum und vom Montageort mit einem Kraftfahrzeug sowie Transport der Materialien und Werkzeuge werden wie folgt berechnet:
Fahrtzeit Monteur
1 AW: 7,25 €
12 AW: 87,00 €
Kilometerpreis je gefahrenem km: 1,05 €.
Sollten sich durch ungünstige Witterungsbedingungen oder Verkehrsverhältnisse erhebliche Verzögerungen ergeben, zählen diese als Wartezeit.
c) Zuschläge
Montag – Donnerstag, 06:00 – 07:30 Uhr: 50 % Zuschlag
Montag – Donnerstag, 16:00 – 20:00 Uhr: 50 % Zuschlag
Freitag, 06:00 – 07:30 Uhr: 50 % Zuschlag
Freitag, 12:00 – 20:00 Uhr: 50 % Zuschlag
Samstag, 06:00 – 20:00 Uhr: 50 % Zuschlag
Montag – Samstag, 20:00 – 06:00 Uhr: 100 % Zuschlag
Sonntag und Feiertage: 100 % Zuschlag
Für Arbeiten an hohen gesetzlichen Feiertagen, d. h. Neujahr, 1. Ostertag, 1. Mai, 1. Pfingsttag, 1. Weihnachtstag sowie am 24. und 31. Dezember: 150 % Zuschlag.
Zuschläge gelten auf die Arbeits- und Fahrtzeiten unserer Monteure.
Schmutzzulage in stark verschmutzten Räumen bzw. bei besonders schmutzigen Arbeiten, z. B. an Fäkalienanlagen.
d) Vorbereitungs- und Wartezeiten
Vorbereitungs- und Wartezeiten werden wie Arbeitszeit behandelt und abgerechnet (siehe Punkt 2 und 3).
e) Ermittlung und Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Stoffen
Aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln für Arbeiten muss vom Aufsichtsführenden festgestellt werden, ob Gefahren durch Stoffe an den zu betretenden Arbeitsstellen vorhanden sind.
Gegebenenfalls sind Maßnahmen gegen Gefahren zu treffen, die während der Arbeit auftreten können. Messungen sind dabei von einer gesicherten Position aus vorzunehmen.
Messeinrichtungen müssen geeignet und von anerkannten Prüfstellen zugelassen sein.
(Gesetzlich UVV § 15 März 1962/GUV § 17.6 Januar 1989)
Zusätzliche Leistungen
Messungen mit Gaswarngerät und Erstellen eines Prüfprotokolls: pauschal 33,00 €
Technisches Lüften, falls erforderlich: pauschal 31,00 €
Elektrische Prüfung der Tauchmotorpumpe gem. BGVA3: 22,00 €
f) Sonstige Kosten
Zusätzlich benötigtes Material, erforderliche Ersatzteile bzw. Austauschteile werden zu Listenpreisen in Rechnung gestellt.
4. Haftung
a) Wir leisten Gewähr für einwandfreie Arbeit unserer Monteure. Unsere Gewährleistung verpflichtet uns unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche zur notwendigen Nacharbeit.
Für diese Nacharbeit ist uns im Rahmen unseres normalen Betriebsablaufes die erforderliche Gelegenheit zu geben. Wird diese verweigert oder wird die Nacharbeit eigenmächtig veranlasst, entfällt für uns jede Verpflichtung.
b) Für Arbeiten unserer Monteure und sonstiger Erfüllungsgehilfen an Gegenständen, die nicht von uns geliefert wurden, wird keine Haftung übernommen. Ebenso ist eine Haftung für mangelhaftes Arbeiten durch oder im Auftrag des Bestellers ausgeschlossen.
c) Wird die Aufnahme der Arbeiten ohne unser Verschulden verzögert, so gehen alle hieraus entstehenden Kosten, insbesondere für vergebliche Anfahrten und Wartezeit, zu Lasten des Auftraggebers.
d) Schadenersatzansprüche gegen uns oder unsere Mitarbeiter, auch im Zusammenhang mit etwaigen Nebenverpflichtungen, sind ausgeschlossen, soweit Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
e) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5. Mietpumpen
Erfordert der Zustand der Baustelle den Einsatz von zusätzlichen Pumpen zu Reinigung und/oder Trockenlegung sowie zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft, werden hierfür Mietgebühren nach unserer Mietpreisliste berechnet.
6. Zahlung und Gerichtsstand
Unsere Rechnungen werden 8 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Der Gerichtsstand ist Nürnberg.
Änderungen, insbesondere bei Kostensteigerung, vorbehalten.